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Verkehrs- und Versicherungsrecht

Idealerweise beginnt die anwaltliche Arbeit direkt nach dem Unfall bzw. Vorfall:
Wir schätzen realistisch ein, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese durchsetzen können.

Sind Dritte für den Schaden verantwortlich, zahlen diese (bzw. in der Regel deren Versicherung) auch die Kosten unserer anwaltlichen Vertretung.
Bei zweifelhafter Haftung ist es erst recht geboten, möglicht frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte von Anfang an optimal wahrzunehmen. Sie können sofort auf Ihren Anwalt verweisen. Das hilft Ihnen, fehlerhafte vorschnelle Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn wir beurteilen kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen.

Zahlreiche Unfallabwicklungen und die daraus resultierende enge Zusammenarbeit mit Autohäusern und -werkstätten zur Durchsetzung der Rechte ihrer Kunden haben mit der Zeit ein besonderes Vertrauensverhältnis entstehen lassen.
Von der Kreishandwerkerschaft Borken/Bocholt ist Rechtsanwalt Guido Pasedag deshalb zum Empfehlungsanwalt der Kfz-Innung benannt worden.

Übrigens: Wer Ihnen einen Schaden zu ersetzen hat, ist naturgemäß daran interessiert, möglichst billig davonzukommen. Deshalb: Lassen Sie sich möglichst nicht von demjenigen, der Ihren Schaden ersetzen soll, die in dessen Augen "richtige" Reparaturwerkstatt etc. vorschreiben!


Vollmachtsformulare etc. finden Sie hier

Das Vier-Stufe-Modell des BGH zum Fahrzeugschaden finden Sie hier

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