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Mietrecht und Sonstiges


Wer die verbliebenen Gebäudesubstanzen in der ehemaligen DDR 1989 gesehen hat, der kann sich sicher ein Bild davon machen, welche Folgen einseitig gegen Immobienbesitzer gerichtete Politik haben kann.

Das Mietrecht muss deshalb für einen gerechten Ausgleich der Interessen der Mieter und Vermieter sorgen. Gerade in einem entspannten Wohnungsmarkt wirkt eine einseitig auf Mieterinteressen ausgerichtete Politik kontraproduktiv, da sie schon Investitionen in substanzerhaltende Maßnahmen unattraktiv werden läßt.

Wichtig bei Mietminderungen:

Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung setzt vorherige Mangelanzeige voraus
 

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