Arbeits- und Steuerrecht
Weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist
a) die Wahrnehmung der Funktion der Rechtsabteilung für kleine und mittelständische Unternehmen
b) die Wahrnehmung der berechtigten Interessen der Arbeitnehmer.
Daß die wichtigen, alltäglich bedeutsamen Bereiche des Arbeits- und des Steuerrechts mehr politischen als praktischen Erwägungen folgen, wird hier als Skandal empfunden. Beispiel: Grundsätzlich gilt das Kündigungsschutzgesetz z.B. nur für Betriebe mit mehr als 10 Arbeitnehmern, aber:
Besteht nach einem Betriebsübergang der Betrieb des Erwerbers aus mehr als fünf, aber nicht mehr als zehn Arbeitnehmern, genießen die vor dem 01.01.2004 eingestellten Arbeitnehmer (sog. Alt-Arbeitnehmer) nach § 23 KSchG Kündigungschutz nach dem Kündigungschutzgesetz, sofern im Betrieb mehr als fünf Alt-Arbeitnehmer beschäftigt sind. (vgl. § 23 KSchG bzw. NJW 2010, Seiten 125 ff).
Solche komplizierten Regelungen verunsichern diejenigen Betriebe, die das Rückgrat der Wirtschaft und die Quelle des Wohlstands von uns allen bilden genauso wie deren Mitarbeiter. Wir helfen Ihnen Ihre Rechte zu wahren.
Aktuelle Entscheidungen verständlich dargestellt finden Sie in den
Pressemitteilungen des Bundesarbeitsgerichts
Pressemitteilungen des Bundesfinanzhofs
Steuertipps für Existensgründer:
Die aktuelle Broschüre des Finanzministeriums NRW finden Sie hier.
