anwaltlicher Forderungseinzug
Nach stetigem Wachstum gehört unsere Kanzlei mittlerweile zu den großen anwaltlichen Inkassokanzleien im Westmünsterland.
Den Vorteil des professionellen, direkt durch den Anwalt erfolgenden Forderungseinzugs führt der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20.12.05 (VII ZB 53/05) in aller Deutlichkeit vor Augen, denn....
......... die vermeidbaren Mehrkosten im Inkassoverfahren hat der Gläubiger selbst zu tragen!
Bedient sich ein Gläubiger beim Eintreiben einer Forderung professioneller Hilfe, sollte er deshalb statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Der Gläubiger läuft andernfalls Gefahr, selbst dann auf den Kosten für das Inkassoverfahren sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt.
Zwar muss der Schuldner die notwendigen, im Rahmen der Beitreibung einer Forderung entstehenden Kosten dem Gläubiger erstatten. Nicht zahlen muss er aber vermeidbare Mehrkosten, wie sie bei der Rechtsvertretung durch zwei verschiedene Berater - erst Inkassobüro, dann Anwalt - entstehen.
.....nur der Anwalt kann im Streitfall auch die Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen.
Wir empfehlen uns daher für professionelles Inkasso, beginnend schon im außergerichtlichen Bereich !
